Kurtaxe
Die Gemeinde Durbach erhebt zur Schaffung, Bereitstellung und Unterhaltung der touristischen Infrastruktur eine Kurtaxe. Diese Einnahmen werden zweckgebunden in den örtlichen Bereichen und zur Durchführung bestimmter Veranstaltungen verwendet. Sie kommen ausschließlich demjenigen zugute, der sie zu zahlen hat – dem Gast selbst.
Höhe der Kurtaxe
Die Kurtaxe beträgt seit dem 01.01.2022 je Person und Aufenthaltstag 1,90 €.
KONUS
In diesem Betrag ist ein Teilbetrag enthalten, den die Gemeinde Durbach als pauschale Fahrgelderstattung an die Schwarzwald Tourismus GmbH für das Projekt "KONUS" abzuführen hat.
Kurtaxe für Reha-Patienten
Für Personen, die sich in Beherbergungsstätten aufhalten, die die Gemeinde Durbach mit Zustimmung der Schwarzwald Tourismus GmbH auf Antrag von einer Teilnahme am Projekt "KONUS" ausnimmt, beträgt die Kurtaxe ganzjährig 1,40 € (z. B. Kliniken).
Kinder
Von der Entrichtung der Kurtaxe sind u. a. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit.
Befreiung von der Kurtaxepflicht
Auf Antrag können bestimmte Personengruppen von der Kurtaxe befreit werden. Wir bitten Sie hierzu, die unten eingefügten Kurtaxesatzungen zu beachten.